Fragwürdiger Bundesratsentscheid zu künftigem Atommülllager

Medienmitteilung zum heutigen Bundesratsentscheid

Der Bundesrat akzeptiert die von der Nagra vorgeschlagenen Standorte, und dies trotz zahlreicher unbeantworteter sicherheitsrelevanten Fragen. Die heute von der Schweizerischen Energiestiftung SES veröffentlichte Stellungnahme listet die 12 gravierendsten ungeklärten Fragen der Schweizer Atommüllentsorgung auf. So ist beim heutigen Entsorgungskonzept weder die Finanzierung gesichert noch die langfristige Sicherheit gewährleistet. Bis heute weiss niemand, ob ein solches Lager künftige schwere Erdbeben überstehen würde und wie es zu markieren und langfristig zu überwachen ist. Ungeklärt ist auch die Frage wie die radioaktiven Abfälle bei allfälligen Leckagen wieder geborgen werden könnten.

Scheinpartizipation gefährdet Lagersicherheit

Die parallel zu den geologischen Abklärungen einberufenen Regionalkonferenzen in den potentiellen Standortregionen befassen sich bereits heute eingehend mit sekundären Aspekten und Auswirkungen eines Atommüll-Tiefenlagers. Es sind dies z.B. die Akzeptanz eines Lagers und dessen Oberflächenanlagen, künftige regionale Entwicklungsstrategien und mögliche sozioökonomisch-ökologische Auswirkungen. Damit gefährden diese zu früh einberufenen Regionalkonferenzen die Eingrenzung möglicher Standorte nach streng wissenschaftlichen, sicherheitsrelevanten Voraussetzungen. Es besteht die Gefahr, dass die Leute vor Ort zu einemLager überredet oder gar mittels finanzieller Anreize „gekauft“ werden.

Sistierung und Mitentscheidung gefordert

Klar! Züri Unterland fordert zusammen mit den anderen Widerstandsorganisationen und der SES den Bundesrat auf, die Standortsuche zu sistieren, bis die ungelösten Fragen geklärt sind. Dazu braucht es eine echte Mitentscheidung statt einem Pseudo-Mitwirkungsverfahren: Der betroffenen Bevölkerung muss zwingend ein – bisher nicht vorgesehenes! – Vetorecht gegen ein Lager in ihrer Region zugestanden werden. Erst ein solches Vetorecht garantiert, dass die Nagra-Verantwortlichen für grösstmögliche Sicherheit und für ein echtes Konzept zur Rückholbarkeit der Abfälle sorgen werden, damit sie am Ende des Prozesses nicht vor Ort noch mit einem Nein rechnen müssen. Selbstverständlich muss die betroffene Region auch vollumfänglich entschädigt werden.

 

Der Bundesrat akzeptiert die von der Nagra vorgeschlagenen Standorte,
und dies trotz zahlreicher unbeantworteter sicherheitsrelevanten Fragen.
Die heute von der Schweizerischen Energiestiftung SES veröffentlichte
Stellungnahme listet die 12 gravierendsten ungeklärten Fragen der
Schweizer Atommüllentsorgung auf (siehe Anhang). So ist beim heutigen
Entsorgungskonzept weder die Finanzierung gesichert noch die
langfristige Sicherheit gewährleistet. Bis heute weiss niemand, ob ein
solches Lager künftige schwere Erdbeben überstehen würde und wie es zu
markieren und langfristig zu überwachen ist. Ungeklärt ist auch die
Frage wie die radioaktiven Abfälle bei allfälligen Leckagen wieder
geborgen werden könnten.
Scheinpartizipation gefährdet Lagersicherheit
Die parallel zu den geologischen Abklärungen einberufenen
Regionalkonferenzen in den potentiellen Standortregionen befassen sich
bereits heute eingehend mit sekundären Aspekten und Auswirkungen eines
Atommüll-Tiefenlagers. Es sind dies z.B. die Akzeptanz eines Lagers und
dessen Oberflächenanlagen, künftige regionale Entwicklungsstrategien und
mögliche sozioökonomisch-ökologische Auswirkungen. Damit gefährden diese
zu früh einberufenen Regionalkonferenzen die Eingrenzung möglicher
Standorte nach streng wissenschaftlichen, sicherheitsrelevanten
Voraussetzungen. Es besteht die Gefahr, dass die Leute vor Ort zu einem
Lager überredet oder gar mittels finanzieller Anreize „gekauft“ werden.
Sistierung und Mitentscheidung gefordert
Klar! Züri Unterland fordert zusammen mit den anderen
Widerstandsorganisationen und der SES den Bundesrat auf, die
Standortsuche zu sistieren, bis die ungelösten Fragen geklärt sind. Dazu
braucht es eine echte Mitentscheidung statt einem
Pseudo-Mitwirkungsverfahren: Der betroffenen Bevölkerung muss zwingend
ein – bisher nicht vorgesehenes! - Vetorecht gegen ein Lager in ihrer
Region zugestanden werden. Erst ein solches Vetorecht garantiert, dass
die Nagra-Verantwortlichen für grösstmögliche Sicherheit und für ein
echtes Konzept zur Rückholbarkeit der Abfälle sorgen werden, damit sie
am Ende des Prozesses nicht vor Ort noch mit einem Nein rechnen müssen.
Selbstverständlich muss die betroffene Region auch vollumfänglich
entschädigt werden.

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